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Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz

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Inhalt Fallbeispiel
Motorschaden nach Motorgrundüberholung

Ausgangssituation

Nach einer kostenintensiven Motorgrundüberholung kam es an einer hochwertigen Segelyacht (Werft: Jongert, Niederlande) bereits nach kurzer Betriebszeit zu einem erheblichen Motorschaden.
Der Auftraggeber sah sich mit einer zentralen haftungsrelevanten Frage konfrontiert:
Handelt es sich um einen technischen Defekt – oder um einen Ausführungsfehler im Rahmen der Motorüberholung?

Ziel der Begutachtung

Ziel der Untersuchung war die gerichtsfeste Klärung der Schadensursache sowie die eindeutige Zuordnung zum Verantwortungsbereich:

  • Liegt ein Instandsetzungsmangel vor?
  • Oder beruht der Schaden auf einem technischen bzw. konstruktiven Defekt?

Technische Untersuchung

Im Rahmen der Begutachtung wurde eine umfassende Analyse aller relevanten Motorkomponenten durchgeführt:
  • Untersuchung der Pleuellager und Hauptlager
  • Befundung der Hubzapfen und Lagerzapfen der Kurbelwelle
  • Befundung der Kolben und Zylinderlaufbuchsen
  • Untersuchung der Ölpumpe
  • Analyse Motorenschmieröl
  • Materialanalyse mittels energiedispersiver Röntgenspektroskopie
Befund

Im gesamten Schmiersystem sowie an den geschädigten Bauteilen wurden harte Fremdpartikel nachgewiesen.

Die Laboranalyse ergab eindeutig:

Aluminiumoxid (Al₂O₃)

Diese Partikel sind:

  • typisch für Strahlmittel (Korund)
  • extrem hart und hoch abrasiv
  • kein Bestandteil eines normalen Motorbetriebs

Technische Bewertung

Die nachgewiesenen Fremdpartikel führten zu einem ausgeprägten abrasiven Verschleiß im tribologischen System des Motors:

  • massive Schädigung der Lagerflächen
  • Verschleiß an Hubzapfen und Hauptlagerzapfen
  • Beschädigungen an Kolben und Zylinderlaufbahnen
  • fortschreitender Ausfall des gesamten Kurbeltriebs
  • Ein derartiges Schadensbild entsteht ausschließlich, wenn das Motoröl durch feste Fremdpartikel kontaminiert ist

Kausalitätsbewertung

Die Gesamtanalyse zeigt eine geschlossene und widerspruchsfreie Kausalkette:

  • Eintrag von Strahlgut (Aluminiumoxid) in den Motor
  • Verteilung über den Ölkreislauf
  • Abrasiver Verschleiß aller belasteten Gleitflächen
  • Fortschreitende Schädigung bis zum Motorschaden
  • Ausschluss alternativer Ursachen:
  • ein materialtypischer Verschleiß
  • kein konstruktionsbedingter Mangel
  • kein schadensursächlicher Schmierstofffehler ohne Fremdpartikel
  • kein betriebsüblicher Alterungsprozess

Gutachterliches Ergebnis

  • Der Motorschaden wurde zweifelsfrei durch einen Instandsetzungsmangel verursacht.
  • Die Ursache ist eine unzureichende Reinigung des Motors nach durchgeführten Strahlarbeiten, wodurch Strahlmittel in den Ölkreislauf gelangte.
  • Der Schaden ist damit eindeutig dem Verantwortungsbereich des Motoreninstandsetzers zuzuordnen.

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