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Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz

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Erwartete Gesamtlaufleistung

Die erwartete Gesamtlaufleistung ist die Lebensdauer eines Fahrzeugs in Kilometern. Grundsätzlich wird diese bei der Konstruktion des Fahrzeugs im Lastenheft des Herstellers festgelegt. Sie dient unterandern zu Auslegung der Bauteile respektive Baugruppen des Fahrzeugs. Da dieses Dokument in den seltensten Fällen zugänglich ist, muss die erwartete Gesamtlaufleistung an verschiedenen Kriterien bestimmt werden:

  • in welche Fahrzeugklasse (Fahrzeugsegment) gehört das in Rede stehende Fahrzeug (Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse, etc.)

  • welche Motorisierung hat das Fahrzeug (Motorleistung und Zylinderzahl)?

  • welchen Motor hat das Fahrzeug verbaut (Benzinmotor oder Dieselmotor)?

  • was für ein Getriebe ist im Fahrzeug verbaut (Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe)?


Häufig kommt es aufgrund von wiederkehrenden technischen Mängeln, die nicht abgestellt werden können, an geleasten oder gekauften Fahrzeugen zu einer Rückabwicklung des Vertrages.

Für die Rückzahlung des Kaufpreises sind die bis dahin gezogenen Gebrauchsvorteile in Abzug zu bringen. Der zurückzuzahlende Kaufpreis wird also um den Gebrauchsvorteile des Kunden gekürzt.


Zur Berechnung des Gebrauchsvorteils ist die erwartete Gesamtlaufleistung des Fahrzeugtyps zu ermitteln.

In der Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass der Wert der Nutzung eines Fahrzeugs anhand des Neuwerts des Fahrzeugs und der zu erwartenden Gesamtlauf-leistung als lineare Wertminderung nachfolgender Formel zu errechnen ist:


                                               Bruttokaufpreis [€] x zurückgelegter Fahrstrecke [km]
   Gebrauchsvorteil [€]  =  
                                                    Voraussichtliche Gesamtlaufleistung [km]


Während der Bruttokaufpreis des Fahrzeugs und die zurückgelegte Fahrstrecke feststehen respektive dokumentiert sind, kommt es über die voraussichtliche Gesamtlaufleistung zwischen den Vertragsparteien häufig zu unterschiedlichen Auffassungen und bedarf oft der gerichtlichen Beurteilung.

Denn je größer der Wert für die voraussichtliche Gesamtlaufleistung angenommen wird desto kleiner wird der Gebrauchsvorteil. Eine hohe voraussichtliche Gesamtlaufleistung ist somit schlecht für den Händler und gut für den Kunden.

Bei einer üblichen Spreizung der voraussichtliche Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs von 100.000 bis 300.000 Kilometern kann der Unterschied einige Tausend Euro betragen.

Gerne bestimmen wir für Ihr Fahrzeug im Fall der Rückabwicklung die voraussichtliche Gesamtlaufleistung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme.

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