Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motoren Sachverständiger, Motoren Gutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter - Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter

Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz

Logo-Motoren Sachverständiger-Motoren Gutachter
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Inhalt Untersuchungen
Kraftstoffverbrauchsgutachten

Stellen Sie nach dem Erwerb eines Neufahrzeug fest, das dieses abweichend von den Angaben zum Verbrauch des Prospekts des Herstellers einen höhen Verbrauch an Kraftstoff hat, so ist das im Hinblick auf die Betriebskosten äußerts ärgerlich. Ein höherer Kraftstoffverbrauch belastet außer Ihr Portemonnaie natürlich auch die Umwelt.

Grundsätzlich gilt: Verbraucht ein Neufahrzeug mehr Kraftstoff als der Hersteller angibt, liegt ein Mangel vor, der zu Sachmängelhaftungsansprüchen gegen den Verkäufer führen kann. Infrage kommen dabei:

  • eine Nachbesserung,
  • eine Herabsetzung des Kaufpreises,
  • eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder
  • Schadenersatz.

Nach der aktuellen Rechtsprechung wird nach zwei Fällen differenziert:

  1. einen Mehrverbrauch von über zehn Prozent Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag
  2. einen Mehrverbrauch unter zehn Prozent Kaufpreisminderung möglich

Die Voraussetzung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist, dass die Abweichung vom angegebenen Verbrauch an Kraftstoff des Herstellers durch einen Sachverständigen ermittelt werden.

Eine Ermittlung des Verbrauchs nach der allgemein bekannten Methode

  • Menge (in l) x 100 ÷ Distanz (in km)

oder

  • den Verbrauch aus der Verbrauchsanzeige des Fahrzeugs ablesen

reichen nicht aus.

Der konkrete Verbrauch eines Fahrzeugs hängt neben der Konstruktion auch stark vom individuellen Fahrverhalten des Nutzers sowie der Nutzung des Fahrzeugs ab, wie:

  • häufige Kaltstarts,
  • den Beladungszustand des Fahrzeugs,
  • die Dachaufbauten (Dachgepäckträgern, Skiboxen, Fahrradträgern etc.),
  • Anhängerbetrieb,
  • das Schaltverhalten,
  • sehr schnelle Autobahnfahrten,
  • häufige Brems- und Beschleunigungsvorgänge,
  • den Reifendruck und
  • breitere Reiden

Um Ihre Ansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeugs geltend machen zu können, reicht es daher nicht aus, als Fahrzeughalter den abweichenden Verbrauch festzustellen. Dieser Mehrverbrauch muss von einem Sachverständigen ermittelt werden.

Dabei werden die unter Laborbedingungen zustande gekommenen Angaben des Herstellers mit den ebenfalls unter Laborbedingungen gemessenen Werten des Sachverständigen verglichen.
Bei neueren Pkw wird der Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren ermittelt.

Folgende Schritte sind für eine gerichtsfeste Verbrauchsmessung notwendig:

  • eine Inspektion nach Herstellervorgabe
  • eine Überprüfung der Fahrwerksgeometrie
  • das Fahrzeug vor den Fahrzeugtests mit vier identischen Reifen ausstatten falls eine Mischbereifung montiert ist
  • die Steuergeräte auslesen
  • die Reifendrücke einstellen
  • eine Fahrwiderstandsermittlung
  • eine Betankung mit Bezugskraftstoff
  • die Prüfstandsmessung Kraftstoffverbrauch

Alternativ kann die Verbrauchsmessung auch ohne gesonderte Fahrwiderstands-ermittlung des Fahrzeuges durchgeführt werden. Die Lasteinstellung des Rollenprüf-
stands wird dann so durchgeführt, wie es der Fahrzeughersteller es für diesen Fahrzeugtyp vorgibt. Dies kann aber allerdings zu abweichenden Verbrauchsergebnissen führen, wenn das Rollverhalten des Fahrzeugs von den bei der Typprüfung zugrunde liegenden Angaben des Herstellers abweicht.

Die Fahrwiderstandsermittlung und die Prüfstandsmessung machen wir in Zusammenarbeit mit einer akkreditierten Prüforganisation.

Interessanterweise wird nicht unmittelbar der Kraftstoffverbrauch ermittelt, sondern dieser anhand der Abgasemissions-Messergebnisse errechnet.

Gemäß dem Motto: Wer viel trink raucht auch viel

Die bei nwww.motorensachverständiger.de aufgeführte Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich.


Impressum  Datenschutz © Copyright 2025-Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH- Dipl-Ing. (FH) Jörg Schulz    
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü