Stellen Sie nach dem Erwerb eines Neufahrzeug fest, das dieses abweichend von den Angaben zum Verbrauch des Prospekts des Herstellers einen höhen Verbrauch an Kraftstoff hat, so ist das im Hinblick auf die Betriebskosten äußerts ärgerlich. Ein höherer Kraftstoffverbrauch belastet außer Ihr Portemonnaie natürlich auch die Umwelt.
Grundsätzlich gilt: Verbraucht ein Neufahrzeug mehr Kraftstoff als der Hersteller angibt, liegt ein Mangel vor, der zu Sachmängelhaftungsansprüchen gegen den Verkäufer führen kann. Infrage kommen dabei:
eine Nachbesserung,
eine Herabsetzung des Kaufpreises,
eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder
Schadenersatz.
Nach der aktuellen Rechtsprechung wird nach zwei Fällen differenziert:
einen Mehrverbrauch von über zehn Prozent Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag
einen Mehrverbrauch unter zehn Prozent Kaufpreisminderung möglich
Die Voraussetzung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist, dass die Abweichung vom angegebenen Verbrauch an Kraftstoff des Herstellers durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
Eine Ermittlung des Verbrauchs nach der allgemein bekannten Methode
Menge (in l) x 100 ÷ Distanz (in km)
oder
den Verbrauch aus der Verbrauchsanzeige des Fahrzeugs ablesen
reichen nicht aus.
Der konkrete Verbrauch eines Fahrzeugs hängt neben der Konstruktion auch stark vom individuellen Fahrverhalten des Nutzers sowie der Nutzung des Fahrzeugs ab, wie:
häufige Kaltstarts,
den Beladungszustand des Fahrzeugs,
die Dachaufbauten (Dachgepäckträgern, Skiboxen, Fahrradträgern etc.),
Anhängerbetrieb,
das Schaltverhalten,
sehr schnelle Autobahnfahrten,
häufige Brems- und Beschleunigungsvorgänge,
den Reifendruck und
breitere Reiden
Um Ihre Ansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeugs geltend machen zu können, reicht es daher nicht aus, als Fahrzeughalter den abweichenden Verbrauch festzustellen. Dieser Mehrverbrauch muss von einem Sachverständigen ermittelt werden.
Dabei werden die unter Laborbedingungen zustande gekommenen Angaben des Herstellers mit den ebenfalls unter Laborbedingungen gemessenen Werten des Sachverständigen verglichen.
Bei neueren Pkw wird der Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren ermittelt.
Folgende Schritte sind für eine gerichtsfeste Verbrauchsmessung notwendig:
eine Inspektion nach Herstellervorgabe
eine Überprüfung der Fahrwerksgeometrie
das Fahrzeug vor den Fahrzeugtests mit vier identischen Reifen ausstatten falls eine Mischbereifung montiert ist
die Steuergeräte auslesen
die Reifendrücke einstellen
eine Fahrwiderstandsermittlung
eine Betankung mit Bezugskraftstoff
die Prüfstandsmessung Kraftstoffverbrauch
Alternativ kann die Verbrauchsmessung auch ohne gesonderte Fahrwiderstands-ermittlung des Fahrzeuges durchgeführt werden. Die Lasteinstellung des Rollenprüf-
stands wird dann so durchgeführt, wie es der Fahrzeughersteller es für diesen Fahrzeugtyp vorgibt. Dies kann aber allerdings zu abweichenden Verbrauchsergebnissen führen, wenn das Rollverhalten des Fahrzeugs von den bei der Typprüfung zugrunde liegenden Angaben des Herstellers abweicht.
Die Fahrwiderstandsermittlung und die Prüfstandsmessung machen wir in Zusammenarbeit mit einer akkreditierten Prüforganisation.
Interessanterweise wird nicht unmittelbar der Kraftstoffverbrauch ermittelt, sondern dieser anhand der Abgasemissions-Messergebnisse errechnet.
Gemäß dem Motto: Wer viel trink raucht auch viel
Die bei nwww.motorensachverständiger.de aufgeführte Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich.