Mangel bei Neuwagen berechtigt zu Fahrzeugrückgabe
Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
Aktenzeichen: 1 U 45/16
Datum: Urteil vom 27.04.2016
In dem verhandelten Fall beim Oberlandesgericht Oldenburg ruckelte ein Neuwagen, ein Wohnmobil regelmäßig minutenlang unter Beeinträchtigung der Motorleistung.
Diese Funktionsbeeinträchtigung trat bei bestimmten Außentemperaturen und Drehzahlen des Dieselmotors regelmäßig beim Kaltstart auf. Mit Erreichen der Betriebstemperatur des Motors
Verschwindet das Ruckeln.
Der Verkäufer des streitgegenständlichen Fahrzeugs wollte diese Beeinträchtigung nicht zurücknehmen und klagte auf Rückgabe des Fahrzeugs.
Das Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Kläger recht. In der Begründung verwies das Gericht darauf, das diese Fehlfunktion des Motors nicht nur einen Komfortmangel darstellt, sondern mit dem Ruckeln des Motors zugleich eine spürbare Zugkraftunterbrechung und eine reduzierte Motorkraft eintritt.