Kolbenfresser – wie entsteht er und was verrät das Schadensbild? - Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter
Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH
öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz
Warum ein Fehlerspeicher allein keinen Motorschaden beweist
Fachbeitrag von Dipl.-Ing. (FH) Jörg Schulz – Sachverständiger für Motorenschäden
Die Bedeutung von Fehlerspeichereinträgen bei der Motorschadenanalyse
Bei modernen Fahrzeugen werden Störungen elektronischer Systeme durch die Motorsteuerung erkannt und im Fehlerspeicher abgelegt. Bei einem Motorschaden wird deshalb häufig zunächst der Fehlerspeicher ausgelesen. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ein gespeicherter Fehler bereits den Nachweis für die Ursache eines Motorschadens darstellt.
Dies ist aus sachverständiger Sicht jedoch grundsätzlich nicht zutreffend.
Ein Fehlerspeichereintrag dokumentiert zunächst lediglich, dass das Fahrzeug beziehungsweise ein Steuergerät zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Abweichung erkannt und als Fehler bewertet hat. Daraus lässt sich allein noch nicht ableiten, welche technische Ursache vorliegt, wann diese Ursache entstanden ist und ob sie tatsächlich für den eingetretenen Motorschaden ursächlich war.
Gerade bei der Beurteilung von Motorschäden ist deshalb eine weitergehende technische Untersuchung erforderlich.
1. Was bedeutet ein Fehlerspeichereintrag tatsächlich?
Die elektronische Motorsteuerung überwacht zahlreiche Betriebsparameter. Dazu gehören beispielsweise:
Ladedruck,
Einspritzmenge,
Kraftstoffdruck,
Kurbelwellen- und Nockenwellendrehzahl,
Abgaswerte,
Zündaussetzer,
Temperaturwerte,
Luftmasse,
Abgasrückführung,
Stellung von Stellgliedern und
die Funktion verschiedener Sensoren.
Wird ein Messwert außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereichs erkannt, kann die Motorsteuerung einen Fehlercode setzen.
Ein Fehlercode beschreibt dabei in erster Linie eine erkannte Abweichung, nicht zwangsläufig deren tatsächliche technische Ursache.
Beispielsweise kann ein Fehler im Zusammenhang mit einer unplausiblen Luftmasse durch unterschiedliche technische Ursachen hervorgerufen werden. Denkbar sind unter anderem ein fehlerhafter Sensor, eine Undichtigkeit im Ansaugsystem, eine fehlerhafte Abgasrückführung oder eine andere Störung der Motorregelung.
Der Fehlerspeicher liefert somit einen wichtigen Hinweis für die weitere Untersuchung. Er ersetzt jedoch nicht die technische Ursachenanalyse.
2. Fehlercode und Schadensursache sind nicht dasselbe
Bei der sachverständigen Untersuchung eines Motorschadens muss zwischen verschiedenen Begriffen unterschieden werden:
Diese Begriffe dürfen nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.
Ein gespeicherter Fehler kann beispielsweise ein Symptom eines bereits vorhandenen technischen Problems sein. Er kann aber auch lediglich eine Begleiterscheinung darstellen.
Ebenso ist möglich, dass ein Fehler erst nach Eintritt eines mechanischen Motorschadens gespeichert wurde.
Aus der bloßen Tatsache, dass ein bestimmter Fehlercode vorhanden ist, kann daher nicht ohne weitere Untersuchung geschlossen werden:
„Dieser Fehler hat den Motorschaden verursacht.“
Eine solche Schlussfolgerung muss technisch nachvollziehbar begründet werden.
3. Der Zeitpunkt des Fehlers ist entscheidend
Bei der Beurteilung eines Motorschadens spielt die zeitliche Abfolge der Ereignisse eine besonders wichtige Rolle.
Zu prüfen ist beispielsweise:
Wann wurde der Fehler erstmals erkannt?
Bei welcher Kilometerleistung wurde der Fehler gespeichert?
Wann trat das vom Fahrzeugführer wahrgenommene Schadensbild auf?
Wann wurde das Fahrzeug erstmals auffällig?
Wann wurde die Werkstatt aufgesucht?
Welche Fehler waren bereits vorher vorhanden?
Wurde der Fehlerspeicher zwischenzeitlich gelöscht?
Wurde nach dem Auftreten des Schadens weitergefahren?
Welche Betriebsbedingungen lagen beim Setzen des Fehlercodes vor?
Moderne Steuergeräte speichern teilweise zusätzliche Informationen zum Fehlerereignis, beispielsweise sogenannte Freeze-Frame-Daten.
Diese können unter anderem Angaben zu Kilometerstand, Drehzahl, Temperatur, Last oder weiteren Betriebsparametern enthalten.
Gerade diese Daten können für die sachverständige Rekonstruktion des Schadensverlaufs von erheblicher Bedeutung sein.
4. Ein gespeicherter Fehler kann auch eine Folge des Motorschadens sein
Besonders wichtig ist die Frage nach der Kausalitätsrichtung.
Nicht jeder gespeicherte Fehler muss den Motorschaden verursacht haben.
Beispielsweise kann ein mechanischer Schaden an einem Motor zu veränderten Verbrennungsbedingungen, einer verminderten Kompression oder einer abweichenden Kurbelwellendrehzahl führen. Die Motorsteuerung kann daraufhin weitere Abweichungen erkennen und entsprechende Fehlercodes speichern.
Der anschließend ausgelesene Fehlerspeicher enthält dann zwar einen real vorhandenen Fehler, dieser war jedoch möglicherweise nicht die Ursache des ursprünglichen Schadens, sondern dessen Folge.
Für die sachverständige Beurteilung ist diese Unterscheidung von erheblicher Bedeutung.
5. Ein Fehlercode bezeichnet häufig nicht das defekte Bauteil
Ein weiterer häufiger Irrtum besteht darin, einen Fehlercode unmittelbar mit einem bestimmten Bauteil gleichzusetzen.
Beispielsweise bedeutet ein Fehler im Zusammenhang mit einem Ladedruck nicht automatisch, dass der Turbolader defekt ist.
Für eine Abweichung des Ladedrucks können unter anderem verantwortlich sein:
Turbolader,
Wastegate beziehungsweise Verstelleinrichtung,
Ladedruckregelung,
Unterdrucksystem,
elektrische Stellglieder,
Druckleitungen,
Sensorik,
Ansaugsystem,
Abgasanlage oder
die Motorsteuerung.
Der Fehlercode beschreibt daher häufig zunächst einen überwachten Funktionsbereich.
Ob tatsächlich ein bestimmtes Bauteil beschädigt oder fehlerhaft ist, muss durch weitere Prüfungen festgestellt werden.
6. Der Fehlerspeicher ersetzt keine mechanische Untersuchung
Ein Motorschaden ist häufig ein mechanisches Schadensereignis.
Beispiele hierfür sind:
Kolbenfresser,
Kolbenbruch,
Pleuellagerschaden,
Hauptlagerschaden,
Ventilschaden,
Schäden an der Steuerkette,
Schäden an der Nockenwelle,
Zylinderlaufbahnschäden,
Kurbelwellenschäden oder
Schäden infolge unzureichender Schmierung.
Solche Schäden lassen sich nicht allein durch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers beweisen.
Je nach Schadensbild können deshalb weitergehende Untersuchungen erforderlich sein, beispielsweise:
Sichtprüfung,
Endoskopie der Brennräume,
Kompressionsdruckmessung,
Druckverlustprüfung,
Untersuchung von Motoröl und Ölfilter,
Untersuchung der Zünd- beziehungsweise Glühkerzen,
Erst die Zusammenführung dieser Untersuchungsergebnisse ermöglicht eine belastbare technische Bewertung.
7. Ein gelöschter Fehlerspeicher kann die Beweislage verändern
Besondere Bedeutung hat auch die Frage, ob der Fehlerspeicher nach Auftreten des Problems gelöscht wurde.
Durch das Löschen können für die spätere Untersuchung wichtige Informationen verloren gehen. Dies betrifft insbesondere die ursprünglichen Betriebsbedingungen, unter denen ein Fehler erstmalig erkannt wurde.
Deshalb sollte bei einem Fahrzeug mit einem möglicherweise erheblichen Motorschaden möglichst frühzeitig eine vollständige elektronische Diagnosedokumentation erstellt werden.
Von Bedeutung sind dabei nicht nur die aktuell vorhandenen Fehlercodes, sondern – soweit verfügbar – auch:
sporadische Fehler,
permanente Fehler,
Freeze-Frame-Daten,
Fehlerhäufigkeiten,
Kilometerstände,
Zeitstempel,
Statusinformationen und
weitere im Steuergerät gespeicherte Betriebsdaten.
8. Entscheidend ist die technische Kausalität
Die zentrale Frage eines Sachverständigengutachtens lautet bei einem Motorschaden regelmäßig nicht:
„Welcher Fehlercode wurde gespeichert?“
Vielmehr lautet die entscheidende Frage:
„Welche technische Ursache hat den festgestellten Motorschaden verursacht?“
Eine solche Kausalkette muss mit den vorhandenen technischen Befunden vereinbar sein.
Ein Fehlerspeichereintrag kann dabei ein wichtiges Indiz darstellen. Er ist jedoch grundsätzlich nur ein Bestandteil der Gesamtbeurteilung.
9. Warum die Kilometerleistung und die Fehlerhistorie wichtig sind
Bei der sachverständigen Untersuchung ist außerdem die zeitliche Entwicklung des Fahrzeugzustands zu berücksichtigen.
Ein Fehler, der bereits bei einer früheren Kilometerleistung dokumentiert wurde, kann eine andere Bedeutung haben als ein Fehler, der unmittelbar vor dem Motorschaden erstmalig aufgetreten ist.
Erst aus der Gesamtschau kann beurteilt werden, ob ein Zusammenhang zwischen einem elektronisch erkannten Fehler und dem später eingetretenen Motorschaden besteht.
10. Beispiel aus der sachverständigen Praxis
Angenommen, ein Fahrzeug weist einen Motorschaden auf und im Steuergerät ist ein Fehler hinsichtlich der Gemischbildung gespeichert.
Allein daraus kann nicht geschlossen werden, dass eine fehlerhafte Gemischbildung den Motorschaden verursacht hat.
Es muss vielmehr untersucht werden:
Welche Betriebsbedingungen lagen beim Setzen des Fehlers vor?
Wie lange bestand die Abweichung?
Welche technischen Ursachen kommen für die Abweichung infrage?
Gibt es am Motor tatsächlich Schäden, die zu dieser Ursache passen?
Sind Spuren einer thermischen Überlastung vorhanden?
Gibt es Hinweise auf Ölverdünnung?
Wie sehen Kolben und Zylinderlaufbahnen aus?
Welche Ergebnisse liefern Kompressions- und Druckverlustprüfung?
Sind die Einspritzventile technisch auffällig?
Ist der Fehler Ursache oder Folge des Motorschadens?
Erst wenn diese Fragen technisch nachvollziehbar beantwortet werden können, ist eine belastbare Aussage zur Schadensursache möglich.
11. Der Fehlerspeicher ist ein wichtiges Beweismittel – aber kein alleiniger Beweis
Die Aussage, dass ein Fehlerspeicher grundsätzlich keine Bedeutung für die Motorschadenanalyse besitzt, wäre ebenfalls falsch.
Im Gegenteil:
Die elektronische Fahrzeugdiagnose kann für die sachverständige Untersuchung äußerst wertvolle Informationen liefern.
Der Fehlerspeicher kann Hinweise auf den zeitlichen Ablauf eines technischen Problems geben und die weitere Untersuchung gezielt unterstützen.
Seine Aussagekraft hängt jedoch davon ab,
welche Daten gespeichert wurden,
wie diese Daten interpretiert werden,
wann der Fehler aufgetreten ist,
unter welchen Betriebsbedingungen er gespeichert wurde und
ob die gespeicherten Informationen mit dem tatsächlichen mechanischen Schadensbild übereinstimmen.
Bei einem streitigen Motorschaden reicht deshalb eine reine Diagnoseauswertung regelmäßig nicht aus.
Die Aufgabe des Sachverständigen besteht darin, die vorhandenen Informationen miteinander zu verknüpfen und eine technisch nachvollziehbare Ursachenbewertung vorzunehmen.
Dabei sind insbesondere die Befunde am Motor, die elektronischen Daten, die Schadenshistorie, die Betriebsbedingungen und die technisch möglichen Schadensmechanismen miteinander abzugleichen.
Nur wenn diese Faktoren in sich schlüssig sind, kann eine belastbare Aussage zur Schadensursache und zur technischen Kausalität getroffen werden.
Fazit
Ein Fehlerspeichereintrag ist ein wichtiger technischer Hinweis, aber grundsätzlich kein alleiniger Beweis für einen Motorschaden oder dessen Ursache.
Der Fehlerspeicher zeigt zunächst, dass ein Steuergerät eine bestimmte Abweichung erkannt hat. Er beweist jedoch nicht automatisch, dass diese Abweichung einen bestimmten mechanischen Motorschaden verursacht hat.
Für eine belastbare sachverständige Beurteilung ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung aller technischen Befunde erforderlich.
Entscheidend ist die nachvollziehbare Beantwortung der Fragen:
Was ist beschädigt?
Wie ist der Schaden entstanden?
Welche Ursache hat den Schadensmechanismus ausgelöst?
Wann ist die Ursache entstanden?
Und besteht zwischen dem festgestellten Fehler und dem Motorschaden tatsächlich ein technischer Kausalzusammenhang?
Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Motorschäden kommt es deshalb nicht auf die bloße Existenz eines Fehlercodes an, sondern auf die technisch nachvollziehbare und beweisbare Ursachenzuordnung.
Motorschaden sachverständig untersuchen lassen
Bei einem streitigen Motorschaden sollte der Fehlerspeicher nicht isoliert betrachtet werden. Erst die Verbindung von elektronischer Diagnose, mechanischer Untersuchung und technischer Schadensanalyse ermöglicht eine belastbare Bewertung der Schadensursache.
Ein unabhängiger Sachverständiger für Verbrennungsmotoren kann dabei insbesondere prüfen, ob ein gespeicherter Fehler tatsächlich ursächlich für den eingetretenen Motorschaden war oder lediglich eine Begleiterscheinung beziehungsweise Folge des Schadens darstellt.