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Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

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Falschbetankung Dienstwagen

Gericht:                  Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen:       2 A 11982/03.OVG
Datum:                   Beschluss vom 26.02.2004
Leitsatz:

Betankt ein Beamter einen ihm anvertrauten Dienstwagen mit dem falschen Kraftstoff (hier: Superbenzin statt Diesel), so handelt er in der Regel grob fahrlässig und ist dem Dienstherrn zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.






























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