Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motoren Sachverständiger, Motoren Gutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter - Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter

Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz

Logo-Motoren Sachverständiger-Motoren Gutachter
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Inhalt FAQ
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter  Sachverständige?

Die öffentlich bestellte Sachverständige werden durch die Industrie- und Handelskammer darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sollen nach den Prozessordnungen in Gerichtsverfahren vorrangig herangezogen werden.

Die öffentlich bestellte Sachverständigen müssen für eine öffentliche Bestellung:

  • besondere Sachkunde,
  • praktische Erfahrung und
  • persönliche Eignung

nachweisen.

Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung muss der Sachverständige seine regelmäßigen Fortbildungen durch entsprechende Zertifikate nachweisen und eine gewisse Anzahl seiner erstellten Gutachten zur Prüfung vorlegen.




























Impressum  Datenschutz © Copyright 2024-Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH- Dipl-Ing. (FH) Jörg Schulz    
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü